Der Pflege-Rebell
Herber Rückschlag: Klage gegen Missstände in Pflegeheimen abgelehnt
Ein Pflegeheimleiter aus Augsburg konnte die Missstände in den Pflegeheimen nicht mehr ertragen und legte eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Allerdings wies das Gericht die Klage nun endgültig ab. Die Niederlage möchte der „Pflege-Rebell“ nicht einfach hinnehmen. Er sieht die Politik in der Pflicht zu handeln. Doch kann die aktuelle Pflegereform die Missstände beheben?
Der Pflege-Rebell Armin Rieger
Armin Rieger kämpft vergeblich gegen die Missstände in deutschen Pflegeheimen. Er klagte sogar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die staatlichen Behörden. Nun wurde seine Klage abgelehnt. Der „Pflege-Rebell“ aus Augsburg ist Geschäftsführer des Pflegeheims „Haus Marie“. Die Zustände und Bedingungen in den deutschen Pflegeheimen findet er unzumutbar. Daher legte er bereits im Jahr 2014 Klage gegen den Staat vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung der Schutzpflicht Pflegebedürftiger ein. Das Gericht „hat seinen juristischen Vorstoß gegen den Staat nicht zur Entscheidung angenommen, weil er ‚unzulässig‘ sei“, laut Süddeutsche Zeitung (SZ).
Missstände in Pflegeheimen: Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab
Armin Rieger lastet dem Staat an, „Missständen in Pflegeeinrichtungen seit Jahren untätig zuzusehen. Das verletze das Recht der Pflegebedürftigen auf Würde, Gleichheit und körperliche Unversehrtheit.“ Denn nahezu alle Heime weisen seiner Meinung nach gravierende Mängel auf. Viele Pflegebedürftige bekommen beispielsweise kaltes oder schlechtes Essen, warten lange auf den Gang zur Toilette oder es bleibt kaum Zeit zur Intimpflege. Laut Rieger „ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Berufsausübung unter ethischen Gesichtspunkten nicht möglich. Der vorgegebene Personalschlüssel und die zustehenden Mittel lassen eine menschenwürdige Pflege nicht zu“.
Zusätzlich wirft er Pflegekräften und Heimleitungen Urkundenfälschung und Betrug vor. Denn „jeder weiß, dass täglich Leistungen seitens der Pflegekräfte abgezeichnet oder dokumentiert werden, die nicht geleistet werden können.“ Armin Rieger kritisiert weiterhin, dass der Druck auf das Pflegepersonal steigt und die Politik sowie die Krankenkassen wegschauen, obwohl sie davon wissen.
Die Pflegereform soll Missstände in Pflegeheimen abstellen
Die Entscheidung sieht der „Pflege-Rebell“ als den „Sieg der großen Träger, der Lobbyisten und der Politik“. Dennoch gibt es seitens der Politik bereits Veränderungen: Gesundheitsminister Gröhe (CDU) hat eine Pflegereform initiiert. Dabei sind sowohl das erste als auch das zweite Pflegestärkungsgesetz bereits in Kraft getreten. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden schon im Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Angehörige verbessert.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz reformiert anschließend die gesetzliche Pflegeversicherung grundlegend. Denn durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Pflegegrade sind mehr Leistungen für Pflegebedürftige geplant. Um die Reform zu finanzieren wurde der Pflegebeitrag bereits zweimal angehoben. Zuerst erhöhte er sich im Jahr 2015 um 0,3 Prozentpunkte und ab 1. Januar 2017 wird er erneut steigen.
Missstände in Pflegeheimen: Kritik lässt nicht nach
Ob die Maßnahmen seitens der Politik wirklich ausreichen, um die Missstände in Pflegeheimen zu bewältigen, wird sich erst noch zeigen. Kritiker befürchten jedoch, dass die Neuerungen nicht genügen und die wirklichen Probleme wie beispielsweise der Fachkräftemangel und die schlechte Bezahlung des Pflegepersonals bestehen bleiben.
Zudem sind es nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch das pflegende Personal, das von den Missständen betroffen sind. Sie leiden unter der unmenschlichen Arbeit und kämpfen mit Stress, seelischer sowie körperlicher Belastung. Zusätzlich wird die schlechte Bezahlung stark kritisiert. Viele Experten warnen, dass das zweite Pflegestärkungsgesetz dem Fachkräftemangel nicht gerecht werden kann. Denn obwohl die Leistungen erhöht werden, bedarf es weitaus mehr Pflegepersonal in den Pflegeheimen, um die Missstände abzustellen.
Quelle: finanzen.de